in Kürze
Wir sehen dieses Thema als sehr dringliches Anliegen, jedoch ist es österreichweit als Bundeslandübergreifend zu sehen und daher dringlichst im Bund mit Landesbeteiligung zu lösen!!
Alles zu diesem Thema in unserem Bundesparteiprogramm!!
So kanns bei diesem Thema nicht weitergehen!! Ausnahmslos jeder von uns ist betroffen.
Beispiel: Niederösterreicher nehmen Einrichtungen in Wien und Linz in Anspruch, Oberösterreicher in Salzburg und Steiermark usw. Bundesländer, die kein Geld für dieses so wichtige Thema haben.
Abschöpfung der Milliarden-Gewinne und Refundierung an die Wiener Bürger
Vorwort zu Ausländer und Migration:
Wir sehen unsere Forderungen auch zum Schutz der anständigen Ausländer und Migranten, die sich am gesellschaftlichen und sozialen Leben beteiligen sowie allen rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Gepflogenheiten unseres Landes gerecht werden. Die ausländerfeindlichen Mitbürger unseres Landes machen keinen Unterschied ob jemand zu Recht oder Unrecht in unserem Land aufhältig ist.
Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nicht mehr benutzt werden!
Kunst: in kürze
Kultur: in kürze
Die gesetzliche Grundlage für die Gemeinderatswahlen ist die Gemeindewahlordnung 1996. Da der Gemeinderat auch die Funktion des Landtages ausübt, gelten für das Wahlrecht sowohl Artikel 117 Abs. 2 B-VG für den Gemeindebereich als auch Artikel 95 B-VG für den Landesbereich.
Wählen dürfen alle, die
Bürger*innen der Europäischen Union sind nur bei den Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt.